Das Amtsgericht München hatte zu entscheiden, ob zwei Fahrgäste eines Fernbusses vom Busunternehmen Schadenersatz verlangen können, nachdem sie den falschen Bus bestiegen hatten und Mehrkosten für die Heimreise entstanden waren.
Ein Ehepaar aus Lüdenscheid buchte buchte im Internet bei einem Münchener Fernbusunternehmen eine Busreise von Hamburg nach Hagen und zurück zum Preis von jeweils 15 Euro.
Am 31.07.2014 zeigten sie bei Fahrtantritt am ZOB Hamburg dem Busfahrer ihre Fahrkarten und bestiegen gegen 15.30 Uhr den Bus.
Als der Bus in Hannover anhielt, fragte der Ehemann den Busfahrer, wann der Bus in Hagen ankomme.
Da erfuhr das Ehepaar, dass es in den falschen Bus, den...